BMIC (BMIC.ai) handelt es sich um einen unbefristeten Vorverkauf/ICO, der auf einer „quantenresistenten Wallet“ und einem KI-Konzept namens „Quantum Meta-Cloud“ basiert und eine Vielzahl dokumentierter Warnzeichen aufweist – doch nach dem derzeitigen Kenntnisstand handelt es sich hierbei NICHT um einen nachgewiesenen Betrugsfall, und in keiner Warnung einer Aufsichtsbehörde wird BMIC namentlich genannt. In der Blockchain ist der Verkaufstoken eine leere Hülle (Gesamtangebot 0, 0 Inhaber, Einlösung deaktiviert), sodass Käufer im Rahmen eines unbefristeten Verkaufs nicht abhebbare interne Schuldscheine erhalten, deren Mittel durch einen einzigen Eigentümer-Schlüssel ohne zeitliche Sperre umgeleitet werden können; und die Legitimitätsindikatoren des Projekts („über 186 Medienberichte“, ein „Audit“, eine „Teamüberprüfung“) lassen sich auf bezahlte PR-Meldungen, einen zweitklassigen Prüfer und einen KI-Veranstaltungskalender zurückführen und nicht auf eine unabhängige Überprüfung. Ein Warnsignal ist ein dokumentiertes Risikosignal, kein nachgewiesener Betrug – die Bewertung sollte anhand neuer Beweise, insbesondere des On-Chain-Verhaltens nach dem Launch, überarbeitet werden.
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Wir benachrichtigen dich per E-Mail, wenn sich das On-Chain-Risikoprofil dieses Tokens ändert — wir überwachen die Bewegungen der Deployer- und der Top-Holder- („Whale“-)Wallets sowie Liquiditäts-/LP-, Domain- und Volumensignale. Beta-Monitoring-Funktion; Verbraucherschutzinformation, keine Anlageberatung.
Warum dieser Bericht und nicht lediglich eine Bewertung durch einen Betrugsprüfer? Diese Bewertung gleicht mehrere voneinander unabhängige Quellen an einem Ort ab: direkte On-Chain-Auswertungen der verifizierten Verkaufstoken- und ICO-Proxy-Verträge (Etherscan), eine Sanktions- und PEP-Prüfung (OFAC / EU / UK OFSI / UN / OpenSanctions), SEC EDGAR (auf regulatorische Risiken hin), die Wayback Machine (das eintägige Auftauchen der selbstbewertenden Doorway-Seiten), eine automatisierte Sicherheitsbewertung (ScamAdviser) und zurückhaltende Sekundärberichterstattung (Coinspeaker, CoinLaunch) sowie die projektinterne Website und den Prüfbericht (selbstbelastend). Wir trennen Fakten, Schlussfolgerungen und Annahmen strikt voneinander: Ein „Warnsignal“ ist ein dokumentiertes Risikosignal, kein Gerichtsurteil; wo die Beweislage eine Behauptung nicht stützt – beispielsweise bei einer klassischen mehrstufigen MLM-Struktur, bei Durchsetzungsmaßnahmen einer Aufsichtsbehörde oder bei einem nachgewiesenen „Rug“ –, weisen wir ausdrücklich darauf hin. Die Einstufung wird bei Vorliegen neuer Beweise, insbesondere hinsichtlich des On-Chain-Verhaltens nach dem Launch, überarbeitet.
Jeder Befund verlinkt seine Quelle. Eine Red Flag ist ein dokumentiertes Risikosignal, kein Gerichtsurteil.
Muster: unbefristeter Vorverkauf / nicht einlösbare Schuldverschreibung · Verifizierbare externe Einnahmen: NEIN
Hinter dem Verkauf stehen weder externe Einnahmen noch ein geliefertes Produkt. Käufer zahlen in ein unbefristetes ICO ein und erhalten nicht abhebbare interne Schuldscheine: In der Blockchain ist der Verkaufstoken eine leere Hülle (Gesamtangebot 0, 0 Inhaber), die Einlösefunktion ist deaktiviert und der Verkauf hat kein Ablaufdatum, sodass die Realisierung eines Wertes ausschließlich von der späteren Entscheidung des Eigentümers abhängt. Der tatsächlich in der Blockchain eingenommene Betrag beläuft sich auf etwa 619.653 US-Dollar (etwa 1,66 % der Obergrenze von 750 Millionen Token). Hierbei handelt es sich um ein dokumentiertes strukturelles Risiko für den Käufer, nicht um den Vorwurf eines nachgewiesenen Betrugs; die klassische mehrstufige MLM-Struktur lässt sich anhand der derzeitigen Beweislage NICHT nachweisen, obwohl ein On-Chain-Partner-/Empfehlungsmechanismus tatsächlich existiert.
Keine Lizenz/Registrierung gefunden · Behörde: US securities regulators (SEC); national financial regulators (e.g. MNB in Hungary); sanctions bodies (OFAC / EU / UK OFSI / UN)
Es wurden keine Warnungen von Aufsichtsbehörden oder Nennungen im Zusammenhang mit Durchsetzungsmaßnahmen bezüglich „BMIC“ gefunden (SEC / FCA / DFPI / MNB / CySEC / FSCA, passive Überprüfung vom 16.08.2026) – dies ist ein „Nicht-Fund“, KEINE Unbedenklichkeitsbescheinigung; da es sich um ein neues und noch wenig bekanntes Projekt handelt, ist eine erneute Überprüfung im Laufe der Zeit angebracht. Eine Sanktions- und PEP-Prüfung des Projektbetreibers, des Tokens und des Namens „BMIC“ ergab KEINE ÜBEREINSTIMMUNG bei OFAC / EU / UK OFSI / UN / OpenSanctions; es liegen keine Anklagen der SEC, CFTC oder des DOJ vor. Das Projekt selbst lehnt eine Regulierung ab („Kryptowährungen sind nicht reguliert…“), bietet jedoch Anteile ohne Wertpapierregistrierung an – dies ist „nicht registriert“, niemals „von der SEC untersucht“. Eine weit verbreitete Schlagzeile über einen Betrugsfall in Höhe von „73 Millionen Dollar / 20 Jahre“, die im gleichen Umfeld bezahlter PR-Maßnahmen auftaucht, betrifft einen SEPARATEN, nicht damit in Zusammenhang stehenden Fall und steht in KEINEM Zusammenhang mit BMIC.
| Zentrale Behauptung | Watchdog-abhängig? | Unabhängige Quelle | Stufe |
|---|---|---|---|
| Der Verkaufstoken ist eine leere Hülle in der Blockchain (0 im Umlauf / 0 Inhaber, Einlösung deaktiviert, Verkauf unbefristet). | Nein | Etherscan On-Chain-Abfrage (Live-Getter) | T1 |
| Der tatsächlich über die Blockchain eingeworbene Betrag beläuft sich auf etwa 619.653 US-Dollar (etwa 1,66 % der Obergrenze von 750 Millionen). | Nein | ICO-Proxy-Getter auf Etherscan | T1 |
| On-Chain-Empfehlungsmechanismus in der Kauf-Funktion (bewährtes Partnerprogramm; mehrstufiges MLM NICHT eingerichtet) | Nein | ABI der Kauf-Funktion + Dekodierung des Kaufereignisses | T1 |
| „Über 186 Medienberichte“ lassen sich auf Platzierungen auf einem Marktplatz für bezahlte Aufträge bzw. auf PR-Wire zurückführen | Teilweise | Preisgestaltung auf Gig-Marktplätzen + die projektinterne Pressemitteilungsliste | T2 |
| 21 selbst als „bester Vorverkauf“ eingestufte Landingpages, die an einem einzigen Tag veröffentlicht wurden (19.05.2026) | Nein | Die Seiten der Website selbst + Wayback Machine | T1 |
| Der Wirtschaftsprüfer ist auf freiberuflicher Basis tätig, und sein Bericht enthält keine Gewähr für die Echtheit des Teams bzw. des Unternehmens. | Nein | Der Prüfungsbericht selbst | T2 |
| Es gibt keine Warnung der Aufsichtsbehörde und keine Sanktionen, die mit den Namen übereinstimmen: BMIC (eine „Seite nicht gefunden“-Meldung, keine Freigabe) | Nein | SEC EDGAR + OFAC / OpenSanctions (negativ) | T1 |
| Anonymes Team + keine nachweisbare eingetragene juristische Person | Nein | Die Website (/team, /legal 404) + Handelsregister | T2 |
| # | Behauptung | Methode | Ergebnis | Stufe |
|---|---|---|---|---|
| V1 | Der Verkaufs-Token hat ein Angebot von 0 – die Token-Generierung hat noch nicht stattgefunden | Etherscan On-Chain-Abfrage des verifizierten „Sale-Token“-Vertrags | BESTÄTIGT – Gesamtbestand 0, 0 Inhaber, 0 Übertragungen außerhalb der Erstellungstransaktion | T1 |
| V2 | Das ICO ist unbefristet und die Inanspruchnahme ist deaktiviert | Etherscan On-Chain-Auslesung der ICO-Proxy-Getter | BESTÄTIGT – Auktion noch nicht beendet, Anspruch deaktiviert, kein Endzeitpunkt festgelegt | T1 |
| V3 | Der tatsächlich gesammelte Betrag beläuft sich auf etwa 619.653 US-Dollar | ICO-Proxy-Getter „Gesamtsumme der eingeworbenen USD“ auf Etherscan | BESTÄTIGT – rund 619.653 US-Dollar; etwa 12,49 Millionen verkaufte Token von insgesamt 750 Millionen | T1 |
| V4 | Es gibt keine Einträge zu Sanktionen oder Maßnahmen der Aufsichtsbehörden unter dem Namen „BMIC“ | OFAC / EU / britische OFSI / UNO / OpenSanctions + SEC EDGAR (Volltext) | BESTÄTIGT (negativ) – KEINE ÜBEREINSTIMMUNG zwischen dem Bereitsteller, dem Token und dem Namen „BMIC“; 0 relevante SEC-Treffer | T1 |
| V5 | 21 selbstoptimierte Länderseiten, die an einem einzigen Tag veröffentlicht wurden | Wayback Machine + die eigenen Seiten der Website | BESTÄTIGT – Massenauftritt am 19.05.2026 (programmatische SEO-Doorway-Farm) | T1 |
| V6 | Die derzeit kursierende Schlagzeile zum Betrugsfall „73 Mio. $ / 20 Jahre“ stammt NICHT von BMIC | Abgleich des genannten Falles mit BMIC | BESTÄTIGT – Die Schlagzeile bezieht sich auf einen separaten, davon unabhängigen Fall und steht in keinem Zusammenhang mit „BMIC“; sie wird hier nicht „BMIC“ zugeschrieben. | T1 |
Unsere belegte Prüfung ergibt HOHES Risiko (Konfidenz: high). BMIC (BMIC.ai) handelt es sich um einen unbefristeten Vorverkauf/ICO, der auf einer „quantenresistenten Wallet“ und einem KI-Konzept namens „Quantum Meta-Cloud“ basiert und eine Vielzahl dokumentierter Warnzeichen aufweist – doch nach dem derzeitigen Kenntnisstand handelt es sich hierbei NICHT um einen nachgewiesenen Betrugsfall, und in keiner Warnung einer Aufsichtsbehörde wird BMIC namentlich genannt. In der Blockchain ist der Verkaufstoken eine leere Hülle (Gesamtangebot 0, 0 Inhaber, Einlösung deaktiviert), sodass Käufer im Rahmen eines unbefristeten Verkaufs nicht abhebbare interne Schuldscheine erhalten, deren Mittel durch einen einzigen Eigentümer-Schlüssel ohne zeitliche Sperre umgeleitet werden können; und die Legitimitätsindikatoren des Projekts („über 186 Medienberichte“, ein „Audit“, eine „Teamüberprüfung“) lassen sich auf bezahlte PR-Meldungen, einen zweitklassigen Prüfer und einen KI-Veranstaltungskalender zurückführen und nicht auf eine unabhängige Überprüfung. Ein Warnsignal ist ein dokumentiertes Risikosignal, kein nachgewiesener Betrug – die Bewertung sollte anhand neuer Beweise, insbesondere des On-Chain-Verhaltens nach dem Launch, überarbeitet werden. Eine Red Flag ist kein bewiesener Betrug — jede Aussage oben verlinkt ihre Quelle; du entscheidest.
Der entscheidende Test prüft die Quelle der Auszahlungen, nicht ob ein Produkt existiert. Befund: Hinter dem Verkauf stehen weder externe Einnahmen noch ein geliefertes Produkt. Käufer zahlen in ein unbefristetes ICO ein und erhalten nicht abhebbare interne Schuldscheine: In der Blockchain ist der Verkaufstoken eine leere Hülle (Gesamtangebot 0, 0 Inhaber), die Einlösefunktion ist deaktiviert und der Verkauf hat kein Ablaufdatum, sodass die Realisierung eines Wertes ausschließlich von der späteren Entscheidung des Eigentümers abhängt. Der tatsächlich in der Blockchain eingenommene Betrag beläuft sich auf etwa 619.653 US-Dollar (etwa 1,66 % der Obergrenze von 750 Millionen Token). Hierbei handelt es sich um ein dokumentiertes strukturelles Risiko für den Käufer, nicht um den Vorwurf eines nachgewiesenen Betrugs; die klassische mehrstufige MLM-Struktur lässt sich anhand der derzeitigen Beweislage NICHT nachweisen, obwohl ein On-Chain-Partner-/Empfehlungsmechanismus tatsächlich existiert. Es wurden keine verifizierbaren externen Einnahmen gefunden.
Keine Lizenz/Registrierung gefunden. Zuständige Behörde: US securities regulators (SEC); national financial regulators (e.g. MNB in Hungary); sanctions bodies (OFAC / EU / UK OFSI / UN). Es wurden keine Warnungen von Aufsichtsbehörden oder Nennungen im Zusammenhang mit Durchsetzungsmaßnahmen bezüglich „BMIC“ gefunden (SEC / FCA / DFPI / MNB / CySEC / FSCA, passive Überprüfung vom 16.08.2026) – dies ist ein „Nicht-Fund“, KEINE Unbedenklichkeitsbescheinigung; da es sich um ein neues und noch wenig bekanntes Projekt handelt, ist eine erneute Überprüfung im Laufe der Zeit angebracht. Eine Sanktions- und PEP-Prüfung des Projektbetreibers, des Tokens und des Namens „BMIC“ ergab KEINE ÜBEREINSTIMMUNG bei OFAC / EU / UK OFSI / UN / OpenSanctions; es liegen keine Anklagen der SEC, CFTC oder des DOJ vor. Das Projekt selbst lehnt eine Regulierung ab („Kryptowährungen sind nicht reguliert…“), bietet jedoch Anteile ohne Wertpapierregistrierung an – dies ist „nicht registriert“, niemals „von der SEC untersucht“. Eine weit verbreitete Schlagzeile über einen Betrugsfall in Höhe von „73 Millionen Dollar / 20 Jahre“, die im gleichen Umfeld bezahlter PR-Maßnahmen auftaucht, betrifft einen SEPARATEN, nicht damit in Zusammenhang stehenden Fall und steht in KEINEM Zusammenhang mit BMIC.
Behandeln Sie jedes Angebot von BMIC / BMIC.ai zu einem „Presale“, „ICO“, „Quantum Wallet“ oder „Quantum Meta-Cloud“ mit hoher Vorsicht und stellen Sie eigene Recherchen an, bevor Sie zahlen. Das konkrete verbraucherschutzrechtliche Risiko besteht hier darin, dass ein Käufer einen nicht auszahlbaren Schuldschein (IOU) in einem offenen, vom Eigentümer kontrollierten ICO erwirbt, bei dem die Gelder sofort und ohne Zeitsperre umgeleitet werden können und bei dem die „Legitimitäts“-Merkmale (Medien-„Erwähnungen“, ein „Audit“, eine „Team-Verifizierung“) auf bezahlte PR, einen Auditor auf Gig-Niveau und einen KI-Veranstaltungskalender zurückgehen und nicht auf eine unabhängige Überprüfung. Wenn Sie bereits gezahlt haben: Dokumentieren Sie alles (Transaktionen, Screenshots, wer Sie geworben hat) und ziehen Sie in Betracht, es Ihrer nationalen Finanzaufsichtsbehörde zu melden (in Ungarn: MNB). Dies ist eine verbraucherschutzrechtliche Risikobewertung — KEINE Anlageberatung, kein Angebot und keine rechtliche Anschuldigung gegen eine Person; eine rote Flagge ist ein dokumentiertes Risikosignal, kein bewiesener Betrug, und die Bewertung sollte revidiert werden, sobald neue Belege auftauchen, insbesondere das On-Chain-Verhalten nach dem Launch. Bedingungen, die diese Bewertung ändern würden: • Eine echte Token-Generierung mit auszahlbaren Beständen — derzeit ist der Verkaufstoken eine leere On-Chain-Hülle (Supply 0, 0 Holder) mit deaktivierter Claim-Funktion. • Ein definierter, abgeschlossener Verkauf mit einem veröffentlichten, durchgesetzten Enddatum — das ICO ist derzeit offen, sodass die Auszahlung ausschließlich von einer späteren Entscheidung des Eigentümers abhängt. • Die Fondskontrolle des Eigentümers hinter einer Multisig plus einer bedeutsamen Zeitsperre (oder aufgegeben) — heute gibt es einen aktualisierbaren Proxy und eine unbegrenzte Funktion ohne Zeitsperre, um die Empfangsadresse umzuleiten. • Ein überprüfbarer, aktiver Markt mit zeitgesperrter oder aufgegebener Liquidität — derzeit 0 Liquidität und kein DEX-Paar. • Ein vollständiges Audit des tatsächlich bereitgestellten Vertrags durch eine anerkannte Firma, plus ein benannter, regulierter KYC/AML-Anbieter — das derzeitige „Audit“ ist auf Gig-Niveau und es wird kein KYC-Anbieter genannt. • Eine benannte, im Register überprüfbare juristische Person und echte externe Nachfrage unabhängig vom Presale und von bezahlter PR — derzeit nur ein „© BMIC“, 404-Rechtsseiten, ein anonymes Team und „Medien-Erwähnungen“ aus bezahlter PR.
Wenn eine eingehendere Prüfung eine frühere ersetzt, behalten wir die vorherige Bewertung bei. Ein Projekt kann in Richtung Betrug abdriften – oder sich klären –, und nur eine objektive Versionshistorie macht diese Änderung nachvollziehbar.
Aktuelle Version: Wording reviewed and calibrated for balance and fairness; added a section on what would change this assessment; sourced facts unchanged. Last reviewed 2026-09-09.
Dies ist die erste dokumentierte Fassung dieser Bewertung.
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